Die 2. Miwo kann stattfinden

Die 2. Miwo kann stattfinden

Aufgrund der ab 17.5.2021 geltenden Landesverordnung zur Bekämpfung der Pandemie ist die Durchführung von Regatten ("Wettkämpfen") jetzt möglich. Die nach § 5e der Landesverordnung vorgeschriebenen Einschränkungen sind bei unseren Regatten in der Regel erfüllt. Insbesondere gelten die Kontaktbeschränkungen auf höchstens zwei Haushalte nicht, solange man sich an Deck aufhält. Aber der Salon ist bereits "geschlossener Raum" und unterliegt dadurch den bisherigen, strengen Regeln - zieht euch also warm an... Nicht erlaubt bleibt ein geselliger Teil.
Details stelle ich in Kürze unter "Nachrichten" dar. Mast- und Schotbruch, Michael - 2. Vorsitzender

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