Sperrung Yachthäfen
Liebe Vereinskameradinnen und Vereinskameraden, nach den Unklarheiten der vergangenen Woche, ob Kranen, Winterarbeiten etc zulässig sind, hier die finale Entscheidung zitiert aus den NfS:
Bekanntmachung für Seefahrer 85/20
Zeit der Ausführung: Ab sofort, bis auf weiteres
Gültig von: 27.03.2020
Gültig bis (einschl.): 24.04.2020
Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit,
Technologie und Tourismus (MWVATT) des Landes
Schleswig- Holstein hat soeben verfügt, dass sämtliche
Sportboothäfen bis auf weiteres in Schleswig- Holsteingeschlossen sind. Das bezieht sich nunmehr auf die
Sportboothäfen an der gesamten Nord- und Ostseeküste.
Das heißt im Einzelnen:
- Übernachtungen in Sportboothäfen sind verboten.
- Gastlieger in Sportboothäfen sind unzulässig.
- Sämtliche Versorgungseinrichtungen, wie sanitäre
Einrichtungen, Strom, Wasser sind geschlossen und nicht
verfügbar.
- Ein Ein- oder Auslaufen von Booten in oder aus
Sportboothäfen ist nicht zulässig.
- Winterlagerarbeiten sind nur im Rahmen der geltenden
Regelungen zur Kontaktvermeidung zulässig, d.h.
außerhalb von Vereinsaktivitäten und ohne
Zusammenkünfte z.B. in Winterlagerhallen.
- Gemeinschaftliche Winterlageraktionen, z.B. zum Kranen
sind unzulässig.
- Gewerbliche Arbeiten in Sportboothäfen sind unter
Beachtung der Kontaktvermeidungsregeln zulässig.
- Die örtlichen Gesundheitsbehörden können
weitergehende Anordnungen erlassen.
- Die o.g. BfS 84/20 wird hiermit aufgehoben.
© ELWIS, Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bund
dazu folgender Link: https://www.elwis.de/DE/dynamisch/BfS/index.php?target=3&source=1&aboexport=abo&db_id=229816
Vielen Dank an Kay, der die jeweilige Lage recherchiert und aktualisiert hat.
Es grüßt euch alle, haltet Abstand und bleibt gesund, Michael V2