Tätigkeitsverbot
Der Beitrag der MSK zur Bekämpfung der Corona-Epidemie besteht leider darin, dass wir auf einen Kernzweck unseres Vereins, nämlich die Pflege der Geselligkeit, verzichten. In diesem Sinn beschließt der Vorstand folgendes:
"Der Vorstand der MSK spricht ein Tätigkeitsverbot für Arbeiten am Vereinsheim und den Winterarbeiten an den Booten inklusive deren Zubehör und Ausrüstung aus."
Es gilt aber, dass in besonderen Situationen sofort der Vorstand zu verständigen ist, um weitere Maßnahmen einzuleiten. In akuter Gefahr müssen Rettungskräfte, Polizei gerufen werden.
Bleibt gesund - Michael (V2)