Ausbildung

Jüngstenschein in der MSK

Bei uns beginnen die Kinder im Optimisten das Segeln. Ab Ende Januar jeden Jahres beginnen wir mit dem Theorieunterricht einmal die Woche für eine Stunde. Dort werden dann die benötigte Theorie und der Einstieg ins Segeln beigebracht. Kurz vor den Osterferien ist die theoretische Prüfung. Ab Mai geht es dann aufs Wasser und die Kinder setzen die gelernte Theorie in die Praxis um und vieles des gelernten wird verständlicher. Am Ende der Saison findet die praktische Prüfung mit verschiedenen Manövern und Knotenvorführung statt. Erst jetzt werden die Ergebnisse der theoretischen Prüfung mitgeteilt und wer inzwischen sicher auf dem Wasser ist, kann eventuelle theoretische Fragen nochmals verbessern. Beim Absegeln werden die Jüngstenscheine an die jungen Segler ausgehändigt.

Jüngstenschein

Der Jüngstenschein ist der Befähigungsnachweis zum Führen von altersgerechten Segelbooten unter fachkundiger Aufsicht und unter den vorgeschriebenen räumlichen und zeitlichen Grenzen sowie zur Teilnahme an Regatten, welche für Jüngstensegelscheininhaber ausgeschrieben sind.

Zulassungsvoraussetzungen:

  • Vollendung des siebenten Lebensjahres und bis zur Vollendung des vierzehnten Lebensjahres
  • Zustimmung der gesetzlichen Vertreter
  • Deutsches Jugendschwimmabzeichen in Bronze, beziehungsweise 15 Minuten Dauerschwimmen im schwimmtiefen Wasser.

Soweit Sportgesundheitspässe aufgrund landesrechtlicher Bestimmungen erteilt werden, kann die Zulassung von der Vorlage eines Sportgesundheitspasses abhängig gemacht werden.

Gültigkeitsdauer:
Der Jüngstensegelschein wird mit Vollendung des siebzehnten Lebensjahres ungültig.

Die theoretische Prüfung besteht aus einer mündlichen Prüfung.
Es müssen ausreichende Kenntnisse in den folgenden Bereichen nachgewiesen werden:

  • Behandlung der Segel
  • Knoten
  • einfacher Takling
  • Pflege eines Segelbootes im Sommer- und Winterlager
  • Kenntnis der Verkehrsvorschriften des örtlichen Jüngstenreviers
  • Grundkenntnisse der Wettsegelbestimmungen beziehungsweise des Verhaltens gegenüber Fahrzeugen in einer Regatta
  • Kenntnisse der vom Verein oder von der Schule festgelegten Segelordnung, Grundkenntnisse der Yachtgebräuche.

In der praktischen Prüfung müssen die theoretischen Kenntnisse auf einem Sportboot umgesetzt und angewendet werden. Es sind verschiedene Manöver (u. a. das Rettungsmanöver) und Knoten vorzuführen.

 

(c) https://www.dsv.org/ausbildung/segeln-lernen/juengstensegelschein/

Sposs in der MSK

Die Sposs-Ausbildung wendet sich an die jungen Segler ab 14 Jahren, die mit Jollen selbständig segeln möchten.

Zurzeit erfolgt die theoretische Ausbildung in Kooperation mit der Wassersportvereinigung Mönkeberg ab Januar bis zu den Osterferien. Acht verschiedene Referenten der WVM und der MSK unterrichten die Teilnehmer in verschiedenen Themengebieten wie Boote, Wettfahrtregeln, Wetter, Seemannschaft, Ausrüstung, Segeltheorie, Rumpf und Rigg, Gesetzeskunde. Im April ist dann die theoretische Prüfung. Anschließend wird die praktische Ausbildung in den beiden Vereinen intern durchgeführt und am Ende der Saison dann die praktische Prüfung in Möltenort abgelegt.

Wer den Schein bestanden hat, darf die vereinseigenen Jollen auch außerhalb des Trainings nutzen.

Sposs

Der Sportsegelschein wird ausschließlich in DSV-Vereinen ausgebildet, geprüft und erteilt. Der Sportsegelschein bescheinigt dem Inhaber die für die Ausübung der Sportart Segeln notwendigen Segel- und Regattakenntnisse. Die Sportsegelschein-Vorschrift und die Durchführungsvorschrift lagen dem DSV-Intern V/2002 als amtliche Mitteilung bei. Hier finden Sie die geänderte Fassung vom 17.04.2004.

 

(c) https://www.dsv.org/ausbildung/segeln-lernen/sportsegelschein/

Markus Bleich
Trainer für SPOSS-Kurs in der Theorie

Jan Löhndorf
Trainer für SPOSS-Kurs in der Theorie

Andreas Bock
Trainer für SPOSS-Kurs in der Theorie

Michael Paschold
Trainer für SPOSS-Kurs in der Theorie

SBF-See

Amtliche Fahrerlaubnis zum Führen von motorisierten Sportbooten auf den Seeschifffahrtsstraßen (3 sm). Vorgeschrieben für Fahrzeuge unter Motor mit mehr als 11,03 kW (15 PS). Vorgeschrieben auch zum Führen von gewerbsmäßig genutzten Sportbooten bis zu 300 Meter Abstand vom Ufer bei entsprechender Einzelfallgenehmigung.

Zulassung:

  • ab 16 Jahren
  • Tauglichkeit: Vorlage „Ärztliches Zeugnis für Sportbootführerschein-Bewerber“
  • Zuverlässigkeit: Vorlage eines gültigen Kfz-Führerscheines (oder Führungszeugnisses/Verzicht bei Minderjährigen).

Die theoretische Prüfung besteht aus einem Fragebogen.

Ausreichende Kenntnisse

  • der Navigation
  • der Seemannschaft
  • des Seeschifffahrtsrechts
  • der Wetterkunde und
  • der Fahrzeugführung sind nachzuweisen.

In der praktischen Prüfung müssen die theoretischen Kenntnisse auf einem Boot unter Antriebsmaschine umgesetzt und angewendet werden. Es sind verschiedene Manöver (u. a. das Rettungsmanöver) und Knoten vorzuführen.

Weitere Informationen über die Prüfungen (auch übr die anfallenden Kosten und Ersatz bei Verlust) erhalten Sie bei den regionalen Prüfungsausschüssen (KOA) des DSV und des DMYV an 13 Standorten im Bundesgebiet.

 

(c) https://www.sportbootfuehrerscheine.org/fuehrerscheine-funk/sbf-sportbootfuehrerschein/

SKS

Amtlicher, empfohlener Führerschein zum Führen von Yachten mit Motor und unter Segel in Küstengewässern (alle Meere bis 12 sm Abstand von der Festlandküste). Vorgeschrieben zum Führen von gewerbsmäßig genutzten Sportbooten in den Küstengewässern.

Zulassung:

  • ab 16 Jahren
  • Besitz SBF-See
  • Nachweis von 300 Seemeilen auf
    Yachten in Küstengewässern

Die theoretische Prüfung besteht aus einem Fragebogen, einer Kartenaufgabe und ggf. einer mündlichen Prüfung. Erweiterte Kenntnisse der

  • Navigation,
  • der Seemannschaft,
  • des Schifffahrtsrechts und
  • der Wetterkunde sind nachzuweisen.

In der praktischen Prüfung müssen die theoretischen Kenntnisse über das Führen einer Yacht in Küstengewässern umgesetzt und angewendet werden. Neben der Pflichtaufgabe (Rettungsmanöver) sind ausgewählte Manöver und sonstige Fertigkeiten vorzuführen.

Weitere Informationen über die Prüfungen (auch über die anfallenden Kosten und Ersatz bei Verlust) erhalten Sie bei den regionalen Prüfungsausschüssen für den SKS an 25 Standorten im Bundesgebiet.

 

(c) https://www.dsv.org/ausbildung/sportbootfuehrerscheine/sportkuestenschifferschein/

SRC

Amtliche Berechtigung zur Ausübung des Seefunkdienstes im Weltweiten Seenot- und Sicherheitsfunksystem (GMDSS) für UKW (Reichweite bis ca. 35 sm) auf Sportbooten.
International und unbefristet gültig.

Zulassung zur Prüfung ab 15 Jahren.

Die theoretische Prüfung besteht aus einem Fragebogen, der Aufnahme von Not-, Dringlichkeits- oder Sicherheitsmeldungen in englischer Sprache unter Verwendung des internationalen phonetischen Alphabets mit anschließender Übersetzung ins Deutsche und der Übersetzung eines deutschen Textes ins Englische. Fragebogen und Englischkenntnisse werden ggf. auch mündlich geprüft.

Kenntnisse

  • des mobilen Seefunkdienstes
  • des GMDSS
  • des öffentlichen Seefunkdienstes sowie
  • der englischen Sprache in Wort und Schrift zum Austausch von Informationen auf See sind nachzuweisen.

In der praktischen Prüfung müssen Pflichtaufgaben aus dem Bereich terrestrischer Seefunk erfolgreich gelöst und sonstige Fertigkeiten (Aussenden eines Notalarms, Speicherabfrage, Abwicklung des Routine- und Notverkehrs, Funkstille gebieten, Kanalwechsel usw.) unter Bedienung einer UKW-(GMDSS)-Anlage nachgewiesen werden.

Weitere Informationen über die Prüfungen (auch über die anfallenden Kosten und Ersatz bei Verlust) erhalten Sie bei den regionalen Prüfungsausschüssen für Funkbetriebszeugnisse an 9 Standorten im Bundesgebiet.

 

(c) https://www.dsv.org/ausbildung/funkzeugnisse/short-range-certificate-src/

Unsere Trainer

Monja Fock
Trainerin Opti Fortgeschritten

Unsere Ausbilder

Andreas Kupzig
Trainer und Ausbilder für Sportbootführerschein

Sönke Rathje
Ausbilder für SKS und Sportbootführerschein

Gerhard Menke
Ausbilder für SKS und Sportbootführerschein